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Mindestsicherung - konkrete Fallbeispiele
Fallbeispiel I:
Vollsozialhilfeempfänger/in
Robert M., 21 hat seine Matura mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen und auch die ersten Semester seines Studiums erfolgreich absolviert. Aufgrund einer schweren Erkrankung muss er sein Studium abbrechen. Er kann anschließend auch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.
| Fallbeispiel 1 | ||
| Grundbetrag | € 558,- | (75% des Mindeststandards v. € 744,-) |
| Wohnkostenanteil * | € 186,- | (25% des Mindeststandards v. € 744,-) |
| BMS - Anspruch inkl. Wohnkostenanteil | € 744,- |
Variante:
Die Eltern von Robert M. unterstützen ihren Sohn, indem sie die Kosten für seine Wohnung inklusive Betriebskosten übernehmen. Er hat somit keinen Wohnungsaufwand zu tragen.
Grundbetrag ............................................... € 558,- (= BMS Anspruch)
*der über diesem Betrag liegende zusätzliche, angemessene Wohnbedarf könnte z.B. in Form der Wohnbeihilfe übernommen werden.
Fallbeispiel II:
Alleinerzieher/in
Susanne H., Alleinerzieherin mit 2 minderjährigen Kindern arbeitet als Teilzeitkraft (20 Stunden) bei einer Handelskette und bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von € 500,-; für die Kinder leistet der ehemalige Lebensgefährte und Vater der Kinder einen Unterhalt in Höhe von € 200,-; sie hat kein weiteres Einkommen und kann wg. Betreuungspflichten keine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen.
| Fallbeispiel 2 | ||
| Grundbetrag | € 759,- | (75% des Mindeststandards für 1 Erw. und 2 Kinder,= 744+2x 134) |
| Wohnkostenanteil * | € 253,- | (25% des Mindeststandards für 1 Erw. und 2 Kinder, s.o.) |
| €1.012,- | ||
| - eigenes Einkommen | € 500,- | |
| - Unterhalt für Kinder | € 200,- | |
| BMS - Anspruch inkl. Wohnkostenanteil | € 312,- |
Variante:
Der Wohnbedarf von Fr. Susanne H. und ihren Kindern ist gedeckt, da sie kostenlos in der Wohnung der Großmutter leben können. Es entsteht keinerlei Wohnaufwand.
| Variante | ||
| Grundbetrag | €759,- | (75% des Mindeststandards für 1 Erw. und 2 Kinder, =744+2x 134) |
| - eigenes Einkommen | €500,- | |
| - Unterhalt für Kinder | €200,- | |
| BMS - Anspruch | € 59,- |
*der über diesem Betrag liegende zusätzliche, angemessene Wohnbedarf könnte z.B. in Form der Wohnbeihilfe übernommen werden.
Fallbeispiel III:
„Richtsatzergänzung"
Familie A. hat 2 Kinder, der Familienvater ist arbeitslos und bezieht eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Höhe von € 800,-. Frau A. führt den Haushalt und verfügt über kein eigenes Einkommen.
| Fallbeispiel 3 | ||
| Grundbetrag | €1.038,- | (75% des Mindeststandards für Paare und 2 Kinder, =1.116+2x 134) |
| Wohnkostenanteil * | € 346,- | (25% des Mindeststandards für Paare und 2 Kinder, s.o) |
| €1.384,- | ||
| - Arbeitslosengeld | € 800,- | |
| BMS - Anspruch inkl. Wohnkostenanteil | € 584,- |
Variante:
Die Familie lebt in einer Eigentumswohnung und muss nur für die Betriebskosten der Wohnung aufkommen.
| Variante | ||
| Grundbetrag | €1.038,- | (75% des Mindeststandards für Paare und 2 Kinder, =1.116+2x 134) |
| - Arbeitslosengeld | € 800,- | |
| BMS - Anspruch** | € 238,- |
*der über diesem Betrag liegende zusätzliche, angemessene Wohnbedarf könnte z.B. in Form der Wohnbeihilfe übernommen werden.
** zusätzlich dazu kann unter Umständen ein Betriebskostenanteil gewährt werden.
Fallbeispiel IV:
Mehrkindfamilie mit Alleinverdiener
Familie O. hat 3 Kinder. Während der Familienvater € 1000,- netto/monatlich verdient, ist Frau O. bei den Kindern zu Hause und bezieht kein Einkommen.
| Fallbeispiel 4 | ||
| Grundbetrag | €1.138,- | (75% des Mindeststandards für Paare und 3 Kinder, =1.116+3x 134) |
| Wohnkostenanteil * | € 379,- | (25% des Mindeststandards für Paare und 2 Kinder, s.o.) |
| €1.517,- | ||
| - Einkommen | €1.000,- | |
| BMS - Anspruch inkl. Wohnkostenanteil | € 517,- |
Variante:
Der Wohnbedarf der Familie O. ist gedeckt, da sie in einer geerbten Eigentumswohnung leben. Die Familie muss lediglich für die Betriebskosten aufkommen.
| Variante | ||
| Grundbetrag | €1.138,- | (75% des Mindeststandards für Paare und 2 Kinder, =1.116+3x 134) |
| -Einkommen | €1.000,- | |
| BMS - Anspruch** | € 138,- |
*der über diesem Betrag liegende zusätzliche, angemessene Wohnbedarf könnte z.B. in Form der Wohnbeihilfe übernommen werden.
** zusätzlich dazu kann unter Umständen ein Betriebskostenanteil gewährt werden.
A. EWR-BürgerInnen
Fall 1
Ludwig A. ist Deutscher, unterstands- und arbeitslos und lebte in München. Durch die Einführung der BMS wurde für ihn ein Wohnsitzwechsel nach Salzburg interessant.
Kann BMS bezogen werden?
NEIN, er ist weder ein Arbeitnehmer, noch hat er einen rechtmäßigen Aufenthalt in Salzburg, da er keine ausreichenden Existenzmittel hat oder über einen Krankenversicherungsschutz verfügt. Sein Umzugsmotiv liegt klar in einem „Sozialtourismus" begründet.
Fall 2
Max U. ist Deutscher, war Hartz IV-Empfänger und lebte in München. Er ist jung verheiratet. Seine Frau ist Kroatin und schwanger. Die Arbeitsagentur vermittelte ihn ins benachbarte Salzburg. Herr U. zog gemeinsam mit seiner Gattin um, er verliert nach eineinhalb Jahren aber aufgrund der Wirtschaftskrise seinen Job. Das Arbeitslosengeld reicht nicht aus, um seine mittlerweile auf drei Personen angewachsene Familie erhalten zu können.
Kann BMS bezogen werden?
JA, Herr U. ist als Arbeitnehmer in Ö. Er kann für sich und seine Familie eine aufstockende BMS-Leistung beziehen.
Fall 3
Milena T. ist Bulgarin und lebte in Sofia. Nachdem ihr Schwager ihr erzählt hatte, dass es in Ö gut bezahlte Arbeitsplätze gibt, machte sich Milena T. mit ihren letzten Ersparnissen auf den Weg nach Wien, kommt bei Verwandten unter und begibt sich auf Arbeitsuche. Kein Arbeitgeber will sie aufnehmen, da die Beantragung einer Arbeitsbewilligung für sie als ungelernte Arbeiterin keine Aussicht auf Erfolg hat. Nach 3 Monaten sind ihre Ersparnisse aufgebraucht, die Arbeitsuche will sie trotzdem fortsetzen.
Kann BMS bezogen werden?
NEIN, sie ist weder eine Arbeitnehmerin, noch hat sie einen rechtmäßigen Aufenthalt, da sie keine ausreichenden Existenzmittel hat oder über einen Krankenversicherungsschutz verfügt.
Fall 4
Ilja T. ist Rumäne und lebte mit seiner Familie in Bukarest. Er hat eine Ausbildung als Pflasterer, die in Österreich zu den Mangelberufen zählt. Nachdem ihm sein Schwager, der in Wien bei einer Pflastererfirma arbeitet, geraten hatte, sich bei dieser Firma zu bewerben, beantragte die Firma für ihn beim AMS erfolgreich eine Arbeitsbewilligung. Herr T. zieht mit seiner Familie nach Ö und nimmt hier die Arbeit auf. Nach einem Jahr kommt das dritte Kind auf die Welt und Herr T. kann seine Familie vom Erwerbseinkommen nicht mehr ausreichend erhalten.
Kann BMS bezogen werden?
JA, Herr T. ist als Arbeitnehmer in Ö. Er kann für sich und seine Familie eine aufstockende Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beziehen.
B. Drittstaatsangehörige
Fall 5
Ümit C. ist Türke, arbeitet und lebt seit 3 Jahren in Wien, Frau und Kinder sind in der Türkei geblieben. Durch die Wirtschaftskrise wird er arbeitslos. Das Arbeitslosengeld reicht nicht aus, um seinen Lebensbedarf ausreichend decken zu können.
Kann BMS bezogen werden?
NEIN, Herr C. verfügt noch über keinen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG", da er noch keine 5 Jahre in Ö lebt.
Fall 6
Metin H. ist Türke, lebt seit 6 Jahren in Wien und hat in dieser Zeit - mit Ausnahme von kurzen Arbeitslosigkeitsperioden - immer gearbeitet. Er verfügt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt - EG". Frau und Kinder sind in der Türkei geblieben. Durch die Wirtschaftskrise wird er arbeitslos. Das Arbeitslosengeld reicht nicht aus, um seinen Lebensbedarf ausreichend decken zu können. Auch kann er seiner Familie nicht mehr soviel Geld schicken.
Kann BMS bezogen werden?
JA, Herr C. verfügt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG", da er schon mehr als 5 Jahre in Ö gelebt und gearbeitet hat. BMS kann er nur für sich selbst
beantragen, aber nicht für seine Familie in der Türkei (Wohnsitzprinzip).




