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Freiwilliges Sozialjahr

Das Freiwillige Sozialjahr bietet physisch und psychisch belastbaren Jugendlichen mit vollendetem 18. Lebensjahr die Chance, 10 bzw. 11 Monate die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen. Die Einsatzbereiche liegen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, mit alten Menschen, Kindern oder Jugendlichen oder in der Arbeit mit Obdachlosen oder Flüchtlingen.

Der Ministerrat hat in seiner 65. Sitzung am 22. Juni 2010 auf Antrag des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Verlängerung der Sonderrichtlinie des BMASK zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres 2010/2011 beschlossen. Diese trat mit 1. Juli 2010 in Kraft. Außerdem ermöglichen die Tätigkeiten im Bereich des Freiwilligen Sozialjahres eine Berufsorientierung und stellen eine echte Einstiegshilfe in Sozialberufe dar.


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