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Home Fachpublikum EU-Internationales Verbraucherschutz auf internationaler Ebene

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Internationale Kooperationen im Verbraucherschutz

Das ICPEN

Das International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) ist ein informelles internationales Forum zur Bekämpfung irreführender Handelspraktiken, dessen Mitglieder Behörden (meist OECD-Länder) im Bereich des Konsumentenschutzes sind (für Österreich die Konsumentenschutzsektion des BMASK). Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von informellen Kontakten, Informationsaustausch über grenzüberschreitende Streitigkeiten und über die Verbraucherbildungsmaßnahmen wie dem sogenannten "Fraud Prevention Month", bei welchem seit 2006 gemeinsam über einen Monat lang im Frühjahr Kampagnen zum Schutz von KonsumentInnen vor grenzüberschreitenden unlauteren Geschäftspraktiken organisiert werden. Österreich ist seit Beginn in ICPEN vertreten und beteiligt sich auch am "Fraud Prevention Month" (Informationsoffensiven zum Thema "Umsonst gibt es nix!" im Jahr 2007 und "Reingefallen?.... ich nicht! - Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten - Gewinn oder Falle?" im Jahr 2008).

Verbraucherpolitischer Ausschuss der OECD

Der verbraucherpolitischen Ausschusses der OECD ist die einzige internationale Plattform für Gespräche und Erfahrungsaustausch über Verbraucherpolitik. Zu seinen Aktivitäten zählen Leitlinien, Empfehlungen, Studien, Rechtsvergleiche, Datenbanken, Länderberichte sowie Fortbildungsmaterial. In den letzten Jahren wurden das Thema Internet und moderne Technologien immer stärker in den Vordergrund gestellt. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Misstrauens gegenüber dem Online-Handel und deren Beschwerdesystemen, die aus Studien wie v. a. dem Spezialeurobarometer 2006 über den Verbraucherschutz im Binnenmarkt hervorgeht, hat der OECD-Rat eine Empfehlung über Streitbeilegungs- und Abhilfeverfahren für VerbraucherInnen beschlossen. Ziel ist es, den Zugang zum Recht und seine Durchsetzung durch faire, zügige und finanziell tragbare Streitbeilegungs- und Abhilfeverfahren insbesondere bei Verletzung kollektiver Interessen zu erleichtern.