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Der Europarat im Überblick
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 von zehn europäischen Staaten gegründet (Londoner Vertrag) und ist damit die älteste zwischenstaatliche Organisation in der Geschichte der europäischen Einigung. Österreich ist seit 16. April 1956 Mitglied des Europarates. Mit seinen 47 Mitgliedstaaten (darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten) sind in ihm heute über 800 Millionen Europäerinnen und Europäer vertreten. Er ist völlig unabhängig von der Europäischen Union, arbeitet aber in gewissen Bereichen mit ihr zusammen. Der Europarat hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich).
Der Europarat wurde gegründet
- um die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen,
- europaweit Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Praktiken der Mitgliedstaaten zu schließen und
- das Bewusstsein für die europäische Identität zu wecken, die auf die gemeinsamen und über die Kulturunterschiede hinausgehenden Werte gründet.
Entscheidungsorgan des Europarates ist das Ministerkomitee. Es setzt sich aus den AußenministerInnen der einzelnen Mitgliedsstaaten oder deren Ständigen diplomatischen VertreterInnen in Straßburg zusammen. Es ist sowohl ein Regierungsorgan, in dem nationale Lösungsansätze für die Probleme der europäischen Gesellschaft gleichberechtigt diskutiert werden, als auch ein gemeinschaftliches Forum, in dem europaweite Antworten auf anstehende Herausforderungen erarbeitet werden. Gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung garantiert das Ministerkomitee den Schutz der grundlegenden Werte des Europarates und überwacht die Einhaltung der von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen. Die Parlamentarische Versammlung ist neben dem Ministerkomitee das zweite der im Statut verankerten Organe des Europarates. Sie steht stellvertretend für die wichtigsten politischen Strömungen der Mitgliedstaaten. Vertreterinnen und Vertreter der 47 nationalen Parlamente Europas arbeiten im Rahmen der Versammlung zusammen und beschäftigen sich mit aktuellen Themen, potenziell relevanten gesellschaftlichen Problemen sowie Fragen der internationalen Politik. Geleitet und koordiniert werden die Aktivitäten der Organisation vom Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland.
Als Meilensteine des Europarats sind die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie die Europäische Sozialcharta zu nennen.
Das BMASK ist im Europäischen Komitee für soziale Kohäsion (CDCS) vertreten. Dieses Komitee untersteht der Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt (DG III).






