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Menschenrechte
Nach dem Menschenrechtsjahr 1998 wurden in allen Bundesministerien und Ämtern der Landesregierungen Menschenrechtskoordinatorinnen und -koordinatoren eingesetzt. Ziel war und ist die Sensibilisierung für das breite und häufig nicht klar definierte bzw. definierbare Feld der Menschenrechte. Die Einrichtung der Menschenrechtskoordination war eines der Ergebnisse der Tätigkeit des im Menschenrechtsjahr 1998 ins Leben gerufenen Nationalkomitees der Ministerien, politischen Parteien, Sozialpartner und der mit Menschenrechten befassten Nichtregierungsorganisationen.
Im BMASK werden die Aufgaben der Menschenrechtskoordination von der Abteilung V/3 durchgeführt.
Die Menschenrechtskoordination nimmt im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter anderem folgende Agenden wahr:
Allgemeine Koordination
- Koordination der Menschenrechtsangelegenheiten im Ressort
- Koordination der Stellungnahmen zu Menschenrechtsbeschwerden gegen Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Einbindung in die Behandlung nationaler und internationaler Menschenrechtsfragen in Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien (Bundeskanzleramt und Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten);
- Mitwirkung bei der Erstellung von menschenrechtsrelevanten Staatenberichten und Erfüllung von Berichtspflichten
- Beantwortung menschenrechtsrelevanter Fragebögen (Anfragen von Nichtregierungsorganisationen, OSZE, Europarat, UNO)
- Unterstützende Maßnahmen und Beratung in Menschenrechtsfragen für die eigene Organisationseinheit (z.B. Schulungen, Seminare) bzw. die Politik
Frauenrechte
Im Bereich Frauenrechte nimmt die Menschenrechtskoordination des BMASK folgende Agenden wahr:
- Mitarbeit an der Vertretung Österreichs in der Frauenstatuskommission der UNO (Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Gender Mainstreaming auf Ebene der UNO")
- Nationale Vertretung im Lenkungsausschuss des Europarats für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Aufgrund der Umsetzung der UN-Resolution 1325, die sich mit der aktiven Rolle von Frauen in allen Phasen von Friedensbemühungen, von Friedensverhandlungen bis zum Wiederaufbau zerstörter Gesellschaften beschäftigt und dabei die besonderen Auswirkungen von Konflikten auf Frauen hervorhebt, wurde von der Österreichischen Bundesregierung ein Nationaler Aktionsplan (NAP) erarbeitet.
Ziele des NAP sind:
1) Stärkung der Partizipation von betroffenen Frauen in friedensfördernden und konfliktbeilegenden Maßnahmen, insbesondere durch Förderung lokaler Friedensinitiativen von Frauen;
2) Prävention von gender-spezifischer Gewalt und Schutz der Bedürfnisse und Rechte von Frauen und Mädchen im Rahmen von Friedensmissionen, bei humanitären Einsätzen, sowie in Lagern für Flüchtlinge und Binnenvertriebene (IDPs);
3) Erhöhung des Frauenanteils bei den österreichischen Entsendungen zu internationalen Friedensoperationen sowie in Entscheidungspositionen bei internationalen und europäischen Organisationen.
Menschenhandel
Im Bereich der Bekämpfung des Menschenhandels nimmt die Menschenrechtskoordination des BMASK folgende Agenden wahr:
- Vertretung des Ressorts in der interministeriellen Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels
- Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Jahre 2009- 2011
Mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 (70/22) wurde in Österreich die „Task Force zur Bekämpfung des Menschenhandels" unter der Leitung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) eingerichtet.
Dieses inter- und multidisziplinäre Gremium dient der Koordinierung und Intensivierung der österreichischen Maßnahmen im Bereich des Menschenhandels, der Information über Projekte gegen dieses Verbrechen, der frühzeitigen Erkennung von Trends und der besseren
Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organisationen und Ministerien.
Die Task Force Menschenhandel tagt regelmäßig und versammelt VertreterInnen aller zuständigen Ministerien, inklusive ausgelagerter Dienststellen, der Bundesländer und Nichtregierungsorganisationen.
Der Task Force Menschenhandel gehören neben VertreterInnen des BMeiA, BMI, BMJ, BMASK, BMWFJ, BMF, BMG, BMLV, BMUKK, BKA/Frauensektion und der Ämter der Landesregierungen aller Bundesländer auch VertreterInnen der nichtstaatlichen Organisationen LEFÖ-IBF (Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels), ECPAT („End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes") Österreich, des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte und der ADA - Austrian Development Agency (Österreichische Entwicklungshilfe) an.
Die regelmäßigen Kontakte und die intensive Zusammenarbeit im Rahmen der Task Force Menschenhandel fördern wechselseitiges Vertrauen und bilden eine solide Basis für konkrete und praktische Fortschritte. Der zweite „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels" für den Zeitraum 2009-2011 wurde im Mai 2009 vom Ministerrat angenommen.
Den „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels" finden Sie unter den Downloads. Derzeit ist die Task Force Menschenhandel unter anderem mit der Umsetzung des Aktionsplans beschäftigt. Für die Erarbeitung der Ziele einzelner Maßnahmen wurden beispielsweise Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich auf ein Thema spezialisieren.
Asyl und Migration
Im Bereich Asyl und Migration nimmt die Menschenrechtskoordination des BMASK folgende Aufgaben wahr:
- Vertretung des Ressorts im Beirat für Asyl und Migration
Dieser Beirat ist laut Gesetz einzurichten. Er tagt unter Vorsitz des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und beschäftigt sich mit aktuellen Fragen von Asyl und Migration. Der Beirat soll Empfehlungen an die Innenministerin abgeben. Derzeit wird im Beirat an einem Nationalen Aktionsplan für Integration gearbeitet. Dieser soll die österreichweite Zusammenarbeit für erfolgreiche Integrationsmaßnahmen strukturieren und optimieren. Ziel ist eine gelungene Integration von MigrantenInnen, ihre Teilhabe am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben.






