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Produktsicherheit
Das Produktsicherheitsgesetz, das vom BMASK vollzogen wird, verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen bzw. nötigenfalls Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen - also zB ein Produkt vom Markt zurückzunehmen.
Die zuständigen Behörden können - falls erforderlich - Unternehmen auch zu geeigneten Maßnahmen verpflichten. Im Extremfall kann sogar ein Rückruf von den VerbraucherInnen und die Vernichtung eines Produktpostens angeordnet werden.
Maßnahmen gegen gefährliche Produkte werden EU-weit über das RAPEX-Verfahren ausgetauscht. Im Jahr 2007 wurden von der Europäischen Kommission mehr als 1500 RAPEX-Meldungen verlautbart.
In diesem Bereich finden Sie unter Anderem einen Überblick über wichtige Produktrückrufe in Österreich mit einem ergänzenden Link zur RAPEX-Datenbank der Europäischen Kommission.






