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Freiwilliges Sozialjahr
Förderung Freiwilliges Sozialjahr verlängert!
Auf Initiative von Herrn Bundesminister Rudolf Hundstorfer hat der Ministerrat am 22. Juni 2010 die Verlängerung der Sonderrichtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres beschlossen.
Diese trat mit 1. Juli 2010 in Kraft.
Wesentlich dabei sind u.a. die professionelle pädagogische Begleitung, die sozialrechtliche Absicherung sowie die Abwicklung über einen Träger der freien Wohlfahrtspflege.






